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Betriebliche Altersversorgung

Unter dem Begriff Betriebliche Altersversorgung verstehen wir eine Versorgungsleistung die aus einem Arbeitsverhältnis herrührt. Die Versorgungsleistung kann fällig werden bei Eintritt in den Altersruhestand, Invalidität oder Tot.

Geld im AlterDie Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von Beiden gezahlt werden. Es können regelmäßige Einzahlungen oder auch, je nach Vertrag, eine Einmalzahlung vereinbart werden.
Je nachdem wer die Beiträge finanziert, entscheidet auch über den Status der Betrieblichen Altersvorsorge:

Werden die Beiträge durch den Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung aufgebracht, besteht sofort eine Anwartschaft auf die Vertragsleistung.

Werden die Beiträge durch den Arbeitgeber aufgebracht, entsteht erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und Beitragszahlung eine Anwartschaft auf die Vertragsleistung.


Wer kann eine Betriebliche Altersvorsorge nutzen?
Die betriebliche Altersvorsorge ist für alle Arbeitnehmer nutzbar, die rechtlich nicht als Selbstständige oder Unternehmer gelten.
Arbeitnehmer die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung und können einen Teil ihres Gehaltes in eine Betriebliche Altersvorsorge investieren. Arbeitnehmer die mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegen, müssen mit ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung aushandeln.


Es gibt fünf verschiedene sogenannte Durchführungswege zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung:

 

    • Die Direktversicherung
    • Den Pensionsfonds
    • Die Pensionskasse
    • Die Unterstützungskasse
    • Die Direktzusage des Arbeitgebers


Die Direktversicherung ist eine Renten- oder Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird.



Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. März 2011 um 10:15 Uhr
 

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