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Die Pflegeversicherung für jedermann?
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Pflegeversicherung als Grundversorgung

Nachdem unsere politische Führung erkannt hat, dass die Bevölkerung immer älter wird und damit im Rentenalter immer länger finanziell unterstützt werden muss, wurde als weiterer Zweig der Sozialversicherungen 1995 die gesetzliche soziale Pflegeversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung beruht, wie auch schon die Rentenversicherung, auf den Beitragszahlungen der Bürger mit einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Diese Beiträge werden dann, vereinfacht ausgedrückt, solidarisch an die zur Zeit Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

Unter Pflege versteht man allgemein "eine Unterstützung durch Dritte bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen desPflege im Alter täglichen Lebens". Dies kann zum Beispiel die Körperpflege, Essen, Trinken, Einkaufen oder auch eine tägliche medizinische Versorgung sein. Derjenige der diese Dinge nicht mehr alleine und selbstständig vorübergehend oder dauerhaft ausüben kann, der hat Anspruch auf eine Leistung aus der Pflegeversicherung.


Eine Pflegeversicherung ist also die Art der Sozialversicherung, die die Pflegebedürftigkeitsfälle als Maßnahme der Pflegevorsorge abdeckt. Sie beinhaltet auch bevorzugt die häusliche Pflege durch Laienpfleger (Familie) oder Pflegedienste. Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es aber auch bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim, Altersheim oder Hospitz.
Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung, auch als Pflichtversicherungen bekannt, den privaten Pflegeversicherungen und den Pflegezusatzversicherungen, die man auch freiwillige Privatversicherungen nennt.

In Deutschland ist die Pflegeversicherung laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Für die privat Krankenversicherten gilt, dass sie bei der eigenen privaten Krankenkasse eine private Pflegeversicherung abschließen müssen. Grundsätzlich gilt: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Das bedeutet, dass man folgende drei Möglichkeiten hat:

  • Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung,
  • Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Privat versichert.

Bei den ersten zwei Möglichkeiten besteht Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkassen und die privat Krankenversicherten sind verpflichtet, sich alleine gegen ein Pflegebedürftigkeitsrisiko abzusichern.



Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. März 2011 um 10:49 Uhr
 

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