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Versicherungen -
Vorsorge
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Der Haltegriff im Alter: Die Gesetzliche Pflegeversicherung
Durch die demografische Entwicklung wird die zunehmende Zahl alter und damit pflegebedürftiger Bürger in Deutschland erheblich zunehmen. Statistischen Berechnungen zufolge wird es im Jahr 2050 etwa dreimal so viele Über-80-Jährige geben wie heute. Eine Frage wird in den kommenden Jahren für immer mehr Menschen zum Problem werden:
Was passiert mit mir, wenn ich einmal Hilfe im Alltag benötige, mich nicht mehr selbst versorgen kann oder gar zum schweren Pflegefall werde?
Da wir alle Angst davor haben, einmal ein solches Schicksal erleiden zu müssen, verdrängt so mancher diese unliebsame Vorstellung. Wenn es dann wirklich so weit kommt, haben wir oft nicht richtig und ausreichend vorgesorgt. Dadurch entstehen den Angehörigen meist immense Kosten und hoher Zeitaufwand für unsere Pflege. Der Schock über die plötzliche Hilflosigkeit des geliebten Menschen kommt noch hinzu.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 06. November 2011 um 17:50 Uhr |
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Vorsorge
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Betriebliche Altersversorgung
Unter dem Begriff Betriebliche Altersversorgung verstehen wir eine Versorgungsleistung die aus einem Arbeitsverhältnis herrührt. Die Versorgungsleistung kann fällig werden bei Eintritt in den Altersruhestand, Invalidität oder Tot.
Die Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von Beiden gezahlt werden. Es können regelmäßige Einzahlungen oder auch, je nach Vertrag, eine Einmalzahlung vereinbart werden. Je nachdem wer die Beiträge finanziert, entscheidet auch über den Status der Betrieblichen Altersvorsorge:
Werden die Beiträge durch den Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung aufgebracht, besteht sofort eine Anwartschaft auf die Vertragsleistung.
Werden die Beiträge durch den Arbeitgeber aufgebracht, entsteht erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und Beitragszahlung eine Anwartschaft auf die Vertragsleistung.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. März 2011 um 10:15 Uhr |
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Vorsorge
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Pflegeversicherung als Grundversorgung
Nachdem unsere politische Führung erkannt hat, dass die Bevölkerung immer älter wird und damit im Rentenalter immer länger finanziell unterstützt werden muss, wurde als weiterer Zweig der Sozialversicherungen 1995 die gesetzliche soziale Pflegeversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung beruht, wie auch schon die Rentenversicherung, auf den Beitragszahlungen der Bürger mit einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Diese Beiträge werden dann, vereinfacht ausgedrückt, solidarisch an die zur Zeit Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
Unter Pflege versteht man allgemein "eine Unterstützung durch Dritte bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens". Dies kann zum Beispiel die Körperpflege, Essen, Trinken, Einkaufen oder auch eine tägliche medizinische Versorgung sein. Derjenige der diese Dinge nicht mehr alleine und selbstständig vorübergehend oder dauerhaft ausüben kann, der hat Anspruch auf eine Leistung aus der Pflegeversicherung.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 07. März 2011 um 10:49 Uhr |
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