Versicherungen zu Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Familie.
Keiner möchte sie haben, aber alle brauchen sie: Versicherungen. Zu vielfältig sind die Ansprüche und Gefahren die überall lauern. Es geht um unser Eigentum, für das wir lange gearbeitet haben. Es geht um unsere Haftung bei allem was wir tun und es geht um unserer Recht, für dass wir eventuell vor Gericht streiten müssen.
Wir versuchen ein wenig Klarheit in das verwirrende Angebot zu bringen. Auf den nächsten Seiten möchten wir Ihnen mit einfachen Worten die Leistungen der verschiedenen Versicherungsarten vorstellen.
Dies soll nur einen grundsätzlichen Überblick geben.
Wenn Sie detailierte Informationen zu einer Versicherung benötigen, dann lassen Sie sich doch bitte von mehreren Fachstellen beraten.
Sie sollten auch vor einem Vertragsabschluss genau die Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote prüfen. Nicht nur die Kosten sind ein Entscheidungskriterium. Besonders bei den Leistungen und dem daraus resultierendem Preis/ Leistungsverhältniss gibt es erhebliche Unterschiede.
Bedenken Sie: Vertragslaufzeiten einer Versicherung sind oft fünf Jahre oder mehr.
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Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der deutschen Sozialversicherungen. Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall oder leidet er unter einer Berufskrankheit, wird die gesetzliche Unfallversicherung aktiv. Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt die Kranken bei der Wiederherstellung ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit und springt bei einer Erwerbsminderung finanziell ein. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind die Berufsgenossenschaften.
Die gesetzlichen Grundlagen sind das Siebte Buch Sozialgesetzbuch und die Berufskrankheitenverordnung. Die Geschichte der Unfallversicherung reicht bis ins Jahr 1884 zurück. Sie wurde von Reichskanzler Bismarck zu einer Zeit eingeführt, als die gravierenden sozialen und politischen Folgen der Industrialisierung für alle ersichtlich wurden und dringend einer Lösung bedurften. Einkommensschwache Arbeiter und Betriebsbeamte wurden gegen Betriebsunfälle versichert. Die Minderung der Gefahr der krankheitsbedingten Erwerbslosigkeit und besonders die Schwächung der sozialen Parteien waren dabei Bismarcks Ziele. Letzteres misslang zwar, doch wurde so eine Grundlage für den modernen Sozialstaat geschaffen.
Die Aufgaben der Unfallversicherung:
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 06. November 2011 um 17:48 Uhr |
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Verdienstausfallversicherung
Der Verlust der Arbeit oder die Verhinderung die Arbeit auszuführen, ganz gleich aus welchen Gründen, ist eine persönliche Katastrophe in vielerlei Hinsicht. Deshalb sollte man sich gründlich absichern, vor allem für den Krankheitsfall. Die Verdienstausfallversicherung oder oft auch Krankentagegeldversicherung genannt, springt ein, wenn ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht arbeiten kann.
Für wen ist eine Verdienstausfallversicherung sinnvoll?
Die Verdienstausfallversicherung ist vor allem für Selbstständige äußerst sinnvoll, da bei Selbstständigen im längeren Krankheitsfall die finanzielle Existenz bedroht ist. Je nach Organisation des Unternehmens können Kosten auftreten (Stellvertreter) oder auch der Umsatz ganz oder teilweise wegbrechen. Der Arbeitnehmer hat ja noch eine sechs Wochen andauernde Lohnfortzahlung. Erst danach beginnt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.
Die Verdienstausfallversicherung wird, wie alle Versicherungsverträge, für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Gängig sind Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren und anschließend eine jährliche Verlängerung.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 16. August 2011 um 18:18 Uhr |
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Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz
Wenn der Bedarf an Schutz für die Familie oder andere Hinterbliebene im Vordergrund Ihrer Überlegungen steht, dann bietet sich eine sogenannte Risikolebensversicherung an.
Unter einer Risikolebensversicherung versteht man im Allgemeinen eine Versicherung, die ausschließlich das Risiko des Lebens abdeckt.
Das heißt im Detail, dass der Kunde mit einer bestimmten Summe, der Versicherungssumme, sein Leben auf den Todesfall versichert. Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Versicherte stirbt.
In diesem Fall wird die Leistung, die als Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde, fällig. Die Versicherungssumme wird im Todesfalle an die berechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt.
Die Risikolebensversicherung ist also ein reiner Todesfallschutz.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. August 2011 um 14:31 Uhr |
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